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Eingliederungsbilanzen der arge SGB II im Kreis Plön


Vorbemerkung

Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende als Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) als weitere und steuerfinanzierte Säule der sozialen Sicherung in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Unter dem Primat des Fördern und Fordern wurden die Vorläufer der existentiellen Sicherungssysteme Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für den Personenkreis der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu einer Leistung zusammengefasst.

Die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende geschieht im Kreis Plön partnerschaftlich zwischen der Agentur für Arbeit Kiel einerseits und dem Kreis Plön andererseits im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft.

Diese wird geleitet von dem Geschäftsführer. Die arbeitsmarktlich-strategische und finanzielle Ausrichtung der Arge wird von der Trägerversammlung beschlossen, die paritätisch durch die Agentur für Arbeit und den Kreis Plön besetzt ist. Grundlage hierfür ist der Arge-Vertrag vom 29.10.2004.

Mit dem 01.01.2005 nahm die Arge offiziell ihre Arbeit auf.

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Eingliederungsbilanzen (Zahlenwerke)

Eingliederungsbilanz 2006 der arge SGB II im Kreis Plön, PDF-Datei, (600 kB), Link öffnet neues Fenster

Eingliederungsbilanz 2007 der arge SGB II im Kreis Plön, PDF-Datei, (600 kB), Link öffnet neues Fenster

Eingliederungsbilanz 2008 der arge SGB II im Kreis Plön, PDF-Datei, (600 kB), Link öffnet neues Fenster

Eingliederungsbilanz 2009 der arge SGB II im Kreis Plön, PDF-Datei, (40 kB), Link öffnet neues Fenster

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