Herzlich Willkommen bei der arge SGB II im Kreis Plön


Sie befinden sich hier: 


Angemessene Mietkosten
für den Bereich Kreis Plön

Für unter 25 jährige Mieter ist maximal ein Richtwert von 205,00 Euro inclusive Heiz- und Nebenkosten anzusetzen.

Für den Personenkreis über 25 Jahre ist das Gebiet des Kreises Plön in zwei Mietpreisstufen aufgeteilt, in denen unterschiedliche Höchstsätze bei den zu gewährenden Quadratmeterkosten anerkannt werden.


Zur Mietpreisstufe 2 gehören:

Die folgende Tabelle enthält die Gemeinden der Mietpreisstufe 2
Gemeinde/Stadt zuständiges
Job-Center
24306 PlönPlön
24147 KlausdorfPreetz
24211 PreetzPreetz
24223 RaisdorfPreetz
24226 HeikendorfHeikendorf
24235 LaboeHeikendorf
24248 MönkebergHeikendorf
24217 SchönbergHeikendorf
24232 SchönkirchenHeikendorf

Alle nicht genannten Gemeinden/Städte des Kreises Plön gehören zur Mietpreisstufe 1

[ Zum Seitenanfang ]


Richtwert Nettokaltmiete pro Quadratmeter
(ohne Nebenkosten); Stand: 01.01.2008

Es gilt die Produkttheorie

Die folgende Tabelle enthält die Richtwerte der zu gewährende Nettokaltmiete (ohne Nebenkosten)
Anzahl
 Personen 
Richtwert Wohnfläche
Kreis Plön
 Mietpreisstufe 1 
Euro pro Quadratmeter
 Mietpreisstufe 2 
Euro pro Quadratmeter
1bis zu 50 qm4,594,77
2bis zu 60 qm4,745,35
3bis zu 75 qm4,204,91
4bis zu 85 qm4,415,15
5bis zu 95 qm4,204,94
ab 6bis zu 105 qm
+ 10 qm je
 weitere Person 
4,204,94

[ Zum Seitenanfang ]


MietvertragWeitergehende Informationen über die Richtwerte der anzuerkennenden Mieten kann Ihnen das zuständige Job-Center geben.

Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind!

[ Zum Seitenanfang ]


Sie befinden sich hier: 


© arge SGB II im Kreis Plön