Für unter 25 jährige Mieter ist maximal ein Richtwert von 205,00 Euro inclusive Heiz- und Nebenkosten anzusetzen.
Für den Personenkreis über 25 Jahre ist das Gebiet des Kreises Plön in zwei Mietpreisstufen aufgeteilt, in denen unterschiedliche Höchstsätze bei den zu gewährenden Quadratmeterkosten anerkannt werden.
Zur Mietpreisstufe 2 gehören:
| Gemeinde/Stadt | zuständiges Job-Center |
|---|---|
| 24306 Plön | Plön |
| 24147 Klausdorf | Preetz |
| 24211 Preetz | Preetz |
| 24223 Raisdorf | Preetz |
| 24226 Heikendorf | Heikendorf |
| 24235 Laboe | Heikendorf |
| 24248 Mönkeberg | Heikendorf |
| 24217 Schönberg | Heikendorf |
| 24232 Schönkirchen | Heikendorf |
Alle nicht genannten Gemeinden/Städte des Kreises Plön gehören zur Mietpreisstufe 1
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Es gilt die Produkttheorie
| Anzahl Personen |
Richtwert Wohnfläche Kreis Plön |
Mietpreisstufe 1 Euro pro Quadratmeter |
Mietpreisstufe 2 Euro pro Quadratmeter |
|---|---|---|---|
| 1 | bis zu 50 qm | 4,59 | 4,77 |
| 2 | bis zu 60 qm | 4,74 | 5,35 |
| 3 | bis zu 75 qm | 4,20 | 4,91 |
| 4 | bis zu 85 qm | 4,41 | 5,15 |
| 5 | bis zu 95 qm | 4,20 | 4,94 |
| ab 6 | bis zu 105 qm + 10 qm je weitere Person | 4,20 | 4,94 |
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Weitergehende Informationen über die Richtwerte der anzuerkennenden Mieten kann Ihnen das zuständige Job-Center geben.
Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind!
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