Wichtigster Begleiter bei der Suche nach Arbeit ist der persönliche Ansprechpartner (pAp). Er ist zuständig für die individuelle Beratung und Betreuung.
Der persönliche Ansprechpartner:
In der Regel wird alle zwei bis drei Monate ein Beratungstermin vereinbart - je nach individuellem Unterstützungsbedarf auch häufiger oder seltener.
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Ergibt sich aus dem Beratungsgespräch mit dem persönlichen Ansprechpartner, dass der Arbeits- oder Ausbildungssuchende mehrere Probleme hat, die eine Arbeitsaufnahme erheblich erschweren, leitet der persönliche Ansprechpartner eine besonders intensive Form der Betreuung ein: Das beschäftigungsorientierte Fallmanagement.
Die intensive und persönliche Betreuung im Fallmanagement kann beispielsweise hilfreich sein bei so unterschiedlichen Schwierigkeiten wie:
Fallmanagerinnen und Fallmanager sind für ihre Aufgabe speziell qualifiziert. Sie versuchen, gemeinsam mit dem Arbeit- oder Ausbildungssuchenden Wege zum Abbau der Einschränkungen bei der Integration zu finden. Dies geschieht durch intensive und häufige Beratungsgespräche und durch die Zusammenarbeit mit Netzwerkpartnern, z. B. zu Beratungsstellen (Schulden, Sucht), Behörden.
Eine Übernahme in das beschäftigungsorientierte Fallmanagement ist in der Regel dann angezeigt, wenn schwere Einschränkungen vorliegen, die die Integration erschweren.
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